Infusionstherapie im Überblick

Manchmal sind Infusionen von Elektrolytlösungen notwendig bzw. hilfreich, um wieder auf die Beine zu kommen,
zum Beispiel bei Exsikkose (Austrocknung) bedingt durch Durchfall und/oder Erbrechen.
Bei starken Schmerzen kann die Infusion eines Schmerzmittels rasch zur Schmerzlinderung beitragen.
Wir können auch eine stationär begonnene intravenöse Antibiotika-Therapie (zum Beispiel bei Borreliose, einer Infektionskrankheit, die durch einen Zeckenbiss ausgelöst wird) ambulant fortsetzen, wenn der Zustand des Kindes das erlaubt oder auch andere notwendige Medikamente je nach individuellen Bedürfnissen zuführen.

Was ist eine Infusion?

Bei einer Infusion werden Flüssigkeiten oder Medikamente über eine Vene zugeführt.
Dazu legen wir ihrem Kind einen venösen Zugang (Venflon) über den die Infusion verabreicht wird. Ihr Kind liegt dabei in einem bequemen Liegesessel.

Gibt es Risiken bei einer Infusion?

Unsere Ärztinnen und Ärzte sind für das Anlegen einer Infusion bestens geschult. Sie werden einfühlsam auf Ihr Kind eingehen und genau erklären, was geschieht. Die Behandlung kann so möglichst angstfrei und in entspannter Atmosphäre verlaufen. Infusionen sind eine sehr sichere und zuverlässige Methode, um die Versorgung mit Flüssigkeit bzw. eine wirksame Verabreichung von Medikamenten zu gewährleisten. Es kann in seltenen Fällen zu allergischen Reaktionen auf das verabreichte Medikament kommen, hier kann aber rasch durch entsprechende Therapie gegengesteuert werden.

Trotz höchster Hygienestandards sind Infektionen an der Einstichstelle nicht ganz ausgeschlossen. Achten Sie daher darauf, ob bei Ihrem Kind nach der Infusion im Bereich der Einstichstelle Hautreizungen auftreten. Auch ein Bluterguss an der Einstichstelle ist möglich.

Häufige Fragen zum Besuch bei der Kinderärztin / Kinderarzt

Wie vereinbare ich einen Termin?

Ein Termin kann online auf unserer Website bzw. durch telefonische Kontaktaufnahme vereinbart werden. Die Abklärung und Behandlung rheumatischer Erkrankungen  werden von Frau Dr. Constanze Schreiner durchgeführt.

Wann ist ein Besuch beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin ratsam?

Bei Krankheitsanzeichen, (vermuteten) Entwicklungsstörungen oder sonstigen Auffälligkeiten, die Sie an Ihrem Kind wahrnehmen. Unsere KinderärztInnen sind beraten Sie darüber hinaus gerne bei allen auftretenden Fragen, etwa rund um Ernährung, dem Stillen oder Impfen.

Was muss ich zur Untersuchung meines Kindes mitbringen?

Auf jeden Fall sollten Sie Ihre e-card beim Besuch der Kinderärztin/des Kinderarztes mitnehmen, bei Babys und Kleinkindern zusätzlich auch den Mutter-Kind-Pass sowie den Impfpass. Auch das Mitbringen von Vorbefunden, falls vorhanden, ist sinnvoll. Wenn Sie mit Ihrem Kind zur Impfberatung kommen, nehmen Sie bitte auch den Impfpass des Kindes mit.

Was tun wir?

Wir führen Vorsorgeuntersuchungen (Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Sportatteste, sonstige Vorsorgeuntersuchungen), Impfungen, sowie genaue Abklärungen akuter und chronischer Krankheiten durch. Wir leiten Therapien entsprechend den medizinischen Standards angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse unserer PatientInnen ein.

Warum zum Kinderarzt/zur Kinderärztin?

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, auf ihren jeweiligen Entwicklungsstand einzugehen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern etwas ganz Besonderes. Auch deshalb ist die Kinder- und Jugendheilkunde das Sonderfach mit den meisten anerkannten Spezialisierungen.

Wie kann ich mein Kind auf den Besuch beim Kinderarzt/der Kinderärztin vorbereiten?

Eine positive Einstellung des Kindes ist die Grundlage für einen entspannten Besuch. Versuchen Sie, Ängste erst gar nicht aufkommen zu lassen und ein positives Bild der Ärztin/des Arztes zu vermitteln. Unsere KinderärztInnen sind nicht nur fachlich Profis – sie werden auch einfühlsam auf Ihr Kind eingehen.

Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für KinderärztInnen?

Ja. Auch für den Kinderarzt/die Kinderärztin gilt die Verschwiegenheitspflicht. Im Ärztegesetz heißt es dazu: „Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Wie hoch sind die Kosten für eine Untersuchung?

Wir haben keine Kassenverträge. Unterschiedliche gesetzliche Sozialversicherungen refundieren jedoch meist einen Teilbetrag – gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter.

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