Elternberatung
nach § 95 AußStrGWas Eltern vor der einvernehmlichen Scheidung in Österreich wissen müssen
Eine Trennung stellt für alle Beteiligten eine emotionale Ausnahmesituation dar – besonders dann, wenn Kinder im Spiel sind. Auch wenn sich Eltern einvernehmlich zur Scheidung entschließen, bleibt die gemeinsame Verantwortung für das Wohl des Kindes bestehen. In Österreich schreibt das Gesetz daher vor, dass Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Elternberatung in Anspruch nehmen müssen.
Im Team Gesund können wir Ihnen in freundlicher und entspannter Atmosphäre in 1100 Wien rasch und zuverlässig diese Beratung bieten:
Ihre Terminvereinbarung zur Elternberatung vor Scheidung
Ihre Beraterin: Mag. Claudia Neundlinger - Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin, Kinder- Jugend- und Familienpsychologie, Elterncoach
Terminvereinbarung: ausschließlich telefonisch oder per Email unter:
+43 (1) 361 6810 30
Was ist die Elternberatung nach § 95 AußStrG und warum ist sie verpflichtend?
Die Elternberatung nach § 95 AußStrG (Außerstreitgesetz) ist in Österreich seit dem 1. Februar 2013 gesetzlich verpflichtend und Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung, sofern minderjährige Kinder betroffen sind. Ziel dieser Regelung ist es, den Schutz und das Wohl der Kinder auch im Rahmen einer einvernehmlichen Trennung sicherzustellen.
Bevor die Scheidungsfolgen vor Gericht geregelt werden können, müssen beide Elternteile nachweisen, dass sie sich im Rahmen einer qualifizierten Beratung über die Auswirkungen der Trennung auf ihre Kinder informiert haben. Der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung, die dem Gericht vorzulegen ist. Ohne diese Bestätigung kann die einvernehmliche Scheidung nicht abgeschlossen werden, was zu Verzögerungen im Verfahren führen kann.
Wichtig zu wissen: Die Beratung ersetzt keine Paar- oder Konfliktberatung zwischen den Eltern. Sie dient ausschließlich dazu, das Bewusstsein für die emotionalen und entwicklungspsychologischen Bedürfnisse von Kindern im Trennungsprozess zu stärken. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie Kinder die Trennung erleben – und wie Eltern sie in dieser herausfordernden Zeit bestmöglich unterstützen können.
Inhalte der Elternberatung: Den Blick auf das Kind richten
- Im Mittelpunkt der Elternberatung nach § 95 AußStrG steht das Kindeswohl. Ziel der Beratung ist es, Eltern für die Bedürfnisse ihrer Kinder während und nach der Trennung zu sensibilisieren – unabhängig davon, wie konfliktfrei die Scheidung verläuft. Die Inhalte sind darauf ausgerichtet, ein besseres Verständnis für kindliche Reaktionen auf familiäre Veränderungen zu schaffen und eine sichere, entwicklungsfördernde Umgebung zu ermöglichen.
- Im Rahmen der Beratung erfahren Eltern, wie sich Trennung und Scheidung auf Kinder unterschiedlicher Altersstufen auswirken können – sowohl emotional als auch im Verhalten. Sie lernen, typische Reaktionen wie Rückzug, Wut, Traurigkeit oder Schuldgefühle zu erkennen und angemessen darauf einzugehen. Ein zentrales Thema ist zudem die Bedeutung des fortbestehenden Kontakts zu beiden Elternteilen. Kinder brauchen Stabilität und das Gefühl, von beiden Bezugspersonen weiterhin geliebt und unterstützt zu werden.
- Auch die Art der Kommunikation zwischen den Eltern spielt eine wichtige Rolle: Ein möglichst konfliktfreier Umgang miteinander wirkt sich positiv auf das emotionale Gleichgewicht der Kinder aus. Die Beratung bietet darüber hinaus Orientierungshilfen bei der Auswahl eines kindgerechten Betreuungsmodells und unterstützt Eltern dabei, ihre gemeinsame Verantwortung weiterhin wahrzunehmen – auch nach der Trennung.
Psychologische Perspektive: Was Kinder bei einer Trennung brauchen
Eine Trennung ist nicht nur für die Eltern ein tiefgreifender Einschnitt – auch Kinder durchleben in dieser Zeit intensive emotionale Prozesse. Dabei unterscheiden sich kindliche Reaktionen häufig deutlich von denen Erwachsener. Viele Kinder verarbeiten die Trennung still, ziehen sich zurück oder entwickeln Schuldgefühle, obwohl sie keinerlei Verantwortung tragen.
Ohne eine altersgerechte Begleitung können belastende Gefühle wie Unsicherheit, Angst oder Loyalitätskonflikte entstehen. Umso wichtiger ist es, die Perspektive des Kindes ernst zu nehmen und die inneren Vorgänge verstehen zu lernen.
Die Elternberatung hilft dabei, genau diese Prozesse besser einzuordnen. Sie vermittelt Eltern wichtige Impulse, um:
- stille Signale und emotionale Rückzüge richtig zu deuten,
- belastende Situationen kindgerecht zu erklären,
- Sicherheit und Orientierung durch liebevolle Begleitung zu bieten,
- eine gesunde emotionale Verbindung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten.
Wird das Kind im Trennungsprozess einfühlsam begleitet und bleibt der Kontakt zu beiden Eltern verlässlich bestehen, kann die Trennung – trotz aller Herausforderungen – auch einen stabilen Neuanfang ermöglichen. Entscheidend ist nicht die Trennung selbst, sondern wie Eltern mit ihr umgehen und welche Haltung sie gegenüber dem Kind einnehmen.
Eine professionelle Elternberatung sensibilisiert für genau diesen Blickwinkel und stärkt die elterliche Kompetenz im Umgang mit kindlichen Bedürfnissen in einer belastenden Lebensphase.
Wer bietet Elternberatung nach § 95 AußStrG an?
Die gesetzlich verpflichtende Elternberatung darf ausschließlich von anerkannten und fachlich geeigneten Personen oder Einrichtungen durchgeführt werden. Diese Eignung basiert auf spezifischen Qualitätskriterien, die vom österreichischen Gesetzgeber definiert wurden.
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend führt eine offizielle Liste anerkannter Anbieter, die diese Form der Beratung anbieten dürfen. Die Aufnahme in diese Liste dient als Orientierung für Eltern und Gerichte, welche Stellen fachlich qualifiziert sind.
Bei der Auswahl eines passenden Anbieters sollten Sie besonders auf folgende Aspekte achten:
- Nachgewiesene Erfahrung in der Begleitung von Kindern in Trennungssituationen
- Psychologische oder pädagogische Fachqualifikation
- Sensibilität für altersgerechte Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen
- Erfahrung in der Beratung von getrennten oder getrennt lebenden Eltern
Die Beratung kann individuell erfolgen, gemeinsam als Elternpaar oder – sofern gewünscht – auch im Rahmen einer Gruppensitzung mit anderen betroffenen Eltern.
Das Team Gesund bietet Ihnen in freundlicher und entspannter Atmosphäre in 1100 Wien rasch und zuverlässig diese Beratung durch Mag. Claudia Neundlinger, Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin, Kinder- Jugend- und Familienpsychologie, Elterncoach. Terminvereinbarung ausschließlich telefonisch oder per Email unter +43 (1) 361 6810 30 bzw. office@teamgesund.at.
Ablauf und Formalitäten – das sollten Sie wissen
Für eine einvernehmliche Scheidung mit Kindern ist die Elternberatung nach § 95 AußStrG gesetzlich vorgeschrieben. Damit der Ablauf reibungslos verläuft, ist es wichtig, die formalen Anforderungen zu kennen:
- Die Beratung kann sowohl vor Ort als auch online durchgeführt werden – je nach Angebot der gewählten Stelle
- Nach Abschluss erhalten Sie eine Bestätigung über die Teilnahme, die beim Gericht vorzulegen ist
- Ohne diesen Nachweis kann das Scheidungsverfahren nicht fortgeführt oder abgeschlossen werden
- Dauer und Inhalte der Beratung können je nach Anbieter variieren, orientieren sich jedoch an klar definierten Qualitätsstandards. Beratung eines Elternteils: 1 EH, Beratung beider Elternteile gemeinsam 1-1,5 EH
Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, um Verzögerungen im Scheidungsverfahren zu vermeiden. Die Inanspruchnahme der Beratung zeigt, dass Sie Ihre elterliche Verantwortung auch in einer herausfordernden Lebensphase ernst nehmen.
Auch getrennte Eltern können gemeinsam stark für ihr Kind sein
Trennungen sind emotional fordernde Lebensereignisse – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Die verpflichtende Elternberatung bietet nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern eine wertvolle Gelegenheit, sich bewusst mit den kindlichen Bedürfnissen im Trennungskontext auseinanderzusetzen.
Sie schafft Raum für Reflexion, Orientierung und Stärkung der elterlichen Verantwortung – unabhängig davon, ob beide Eltern weiterhin gemeinsam erziehen oder getrennte Wege gehen. Kinder profitieren vor allem dann, wenn ihre Eltern Konflikte nicht auf ihrem Rücken austragen, sondern ihre Perspektive ernst nehmen.
Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck von Fürsorge und Verantwortungsbewusstsein. Eine gut begleitete Trennung kann der Beginn eines neuen, stabilen Familienalltags sein – in dem das Kind weiterhin beide Eltern als verlässliche Bezugspersonen erlebt.
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