Mutter-Kind-Pass
UntersuchungenDer Mutter-Kind-Pass im Überblick
Untersuchungen während der Schwangerschaft
Die erste Untersuchung (bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche)
Die zweite Untersuchung (17. bis 20. Schwangerschaftswoche)
Die zweite Untersuchung umfasst eine weitere gynäkologische Untersuchung (inkl. Ultraschall des Fötus) und auf Wunsch bzw. bei Bedarf eine detaillierte Ultraschalluntersuchung („Organscreening“ in der 20. bis 22. Schwangerschaftswoche) des ungeborenen Kindes. Im selben Zeitfenster soll eine interne Untersuchung der Mutter stattfinden, um deren Gesundheitszustand zu beurteilen.
Diese interne Untersuchung kann von unseren AllgemeinmedizinerInnen durchgeführt werden.
Die dritte Untersuchung (25. bis 28. Schwangerschaftswoche)
Es erfolgt eine weitere gynäkologische Untersuchung und es werden mütterliche und kindliche Risikofaktoren erhoben.
Es wird ein Blutbild gemacht und mit Hilfe eines Glukose-Toleranztests das Vorliegen eines Schwangerschaftsdiabetes abgeklärt.
Die vierte Untersuchung (30. bis 34. Schwangerschaftswoche)
Es findet eine gynäkologische Untersuchung inklusive einer weiteren Ultraschalluntersuchung u.a. zur Beurteilung der Lage des Kindes statt.
Im selben Zeitfenster soll eine zweite Laboruntersuchung durchgeführt werden.
Die fünfte Untersuchung (35. bis 38. SSW)
Wer führt die Untersuchungen während der Schwangerschaft durch?
Untersuchungen des Kindes
Untersuchung des Neugeborenen in der ersten Lebenswoche
Diese Untersuchung erfolgt noch meist direkt in der Geburtsklinik. Bei einer ambulanten Geburt bzw. bei einer Haus-Geburt kann die kinderärztliche Untersuchung auch im niedergelassenen Bereich – also von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND – durchgeführt werden.
Der Säugling wird erstmals kinderinternistisch begutachtet. Eine Blutabnahme für das Neugeborenen-Screening wird nach Fersenstich entnommen. Es können so eine Reihe von Stoffwechselerkrankungen, zwei endokrinologische Erkrankungen und die Cystische Fibrose diagnostiziert und frühzeitig behandelt werden. Ein Hörscreening wird noch in der Geburtsklinik oder im niedergelassenen Bereich beim Facharzt für Hals-Nasen-Ohren (in unserem Zentrum bei Dr. Wimmer nach Terminvereinbarung) durchgeführt.
Das Baby erhält zweimalig 2 mg Vitamin K, um einer Vitamin K-Mangelblutung insbesondere einer Gehirnblutung vorzubeugen.
Die zweite Untersuchung
In der vierten bis siebenten Lebenswoche wird erneut eine kinderärztliche Untersuchung durchgeführt. Es erfolgt eine Beratung zu sämtlichen Themen, die Sie beschäftigen bzw. die wichtig sind (Stillberatung, Beratung zum Schlafen, SIDS (plötzlicher Kindstod)-Aufklärung usw.). Weiters wird erneut Vitamin K verabreicht. Sie werden zudem über jene Impfungen informiert, die im Impfplan empfohlen werden. Die Entscheidung, ob das Kind geimpft werden soll, liegt bei Ihnen. Dazu kommt eine orthopädische Untersuchung inklusive einer zweiten Hüft-Ultraschall-Untersuchung.
Diese Untersuchung kann von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden. Die Hüft-Ultraschall-Untersuchung (Hüftsonographie) kann bei Dr. Heuberer (Kassenorthopäde bei am selben Standort ) erfolgen.
Die dritte Untersuchung
In dieser zwischen dem dritten und fünften Lebensmonat durchgeführten Untersuchung wird das Baby abermals gewogen, gemessen und komplett durchuntersucht. Es wird die Entwicklung des Kindes, sowie Koordination und Haltung geprüft.
Diese Untersuchung kann von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden.
Die vierte Untersuchung
Die fünfte Untersuchung
Zwischen dem zehnten und 14. Lebensmonat wird das Kind gewogen, gemessen und komplett untersucht sowie die Entwicklung des Säuglings überprüft, insbesondere die sprachliche und (fein-)motorischen Fähigkeiten.
Weiters wird eine Augenuntersuchung durchgeführt, um Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird nach familiären Risikofaktoren wie Sehstörungen, Schielen oder Blindheit fragen und der Augenbereich wird genau untersucht. Diese Untersuchungen (inklusive der Augenuntersuchung) können von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden, bei Bedarf kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für Augenheilkunde hinzugezogen werden.
Die sechste Untersuchung
Zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat wird die Entwicklung ihres Kindes anhand eines standardisierten Fragebogens und durch eine genaue körperliche Untersuchung überprüft. Dazu gehört die Überprüfung des Körperwachstums anhand der Messung von Körpergewicht, Größe und Kopfumfang. Diese Untersuchung kann von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden.
In diesem Zeitraum erfolgt auch die zweite Augenuntersuchung, die von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Augenheilkunde vorgenommen werden muss.
Die siebente Untersuchung
Zwischen dem 34. und 38. Lebensmonat wird die Entwicklung des Kindes anhand eines standardisierten Fragebogens und durch eine genaue körperliche Untersuchung überprüft. Dazu gehört die Überprüfung des Körperwachstums anhand der Messung von Körpergewicht, Größe und Kopfumfang. Weiters wird der Blutdruck des Kindes gemessen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kontrolliert auch den Zustand der Zähne und im gegebenen Fall wird an eine Fachärztin oder einen Facharzt überwiesen.
Diese Untersuchung kann von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden.
Die achte Untersuchung
Die neunte Untersuchung
Die letzte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung erfolgt zwischen dem 58. und 62. Lebensmonat des Kindes, also rund um den fünften Geburtstag des Kindes. Es wird die Entwicklung des Kindes anhand eines standardisierten Fragebogens und durch eine genaue körperliche Untersuchung überprüft. Dazu gehört die Überprüfung des Körperwachstums anhand der Messung von Körpergewicht, Größe und Kopfumfang.
Das Kind steht kurz vor der Einschulung und die Untersuchung bietet die Gelegenheit, Entwicklungsbereiche zu erkennen, wo das Kind noch Unterstützung braucht (Sprache, Fein- bzw. Grobmotorik). Mögliche Fördermaßnahmen können besprochen werden, damit das Kind später ohne Überforderung am Schulunterricht teilnehmen kann. Diese Untersuchung kann von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden.
Die HNO-Untersuchung im siebten bis neunten Lebensmonat, sowie die Augenuntersuchung im zehnten bis 14. Lebensmonat erfolgen ebenfalls durch unsere KinderärztInnen.
Nur das Hörscreening in der ersten Lebenswoche, sowie die Augenuntersuchung zum zweiten Geburtstag müssen bei den entsprechenden Fachärzten durchgeführt werden.