Der Operationsfreigabe im Überblick
Sollte bei Ihrem Kind eine Operation notwendig werden, müssen zur Sicherheit vor dem Eingriff bestimmte Untersuchungen durchgeführt werden, die vom operierenden Arzt bzw. Krankenhaus vorgegeben werden. Sie helfen, das Risiko bei einer Operation so weit wie möglich zu verringern. Diese OP-Freigabe dient zur Vorlage im Krankenhaus bzw. beim Ihrem Facharzt/Fachärztin für Anästhesie und Intensivmedizin, der letztendlich darüber entscheidet, ob die Operation durchgeführt werden kann.
Zunächst ist ein ausführliches Gespräch mit Ihrer Ärztin/Arzt vorgesehen, in der sich diese ein möglichst detailliertes Bild vom Gesundheitszustand Ihres Kindes macht (Anamnese). Dabei wird auch eine körperliche Untersuchung vorgenommen und der Blutdruck gemessen. Unter Umständen sind ein Blutbefund und ein EKG (Link zur LAP EKG) durchzuführen. Auch ein Lungenröntgen oder ein Lungenfunktionstest kann in bestimmten Fällen erforderlich sein.
Für welche Operation ist eine Freigabe notwendig?
In der Regel ist für jeden chirurgischen/zahnärztlichen Eingriff eine Operationsfreigabe nötig. So werden Operationsrisiken reduziert und Komplikationen so weit wie möglich ausgeschlossen. Nach den Untersuchungen erhalten Sie von uns einen schriftlichen Befund. Damit die Operation durchgeführt werden darf, müssen Sie diesen dem Krankenhaus bzw. dem operierenden Arzt vorlegen. Bitte beachten Sie, dass die finale Entscheidung über die Durchführung der Operation dem Krankenhaus bzw. dem zuständigen Facharzt/Fachärztin für Anästhesie und Intensivmedizin obliegt.
Wann wird eine Operationsfreigabe gemacht?
Die OP-Freigabe sollte sieben bis zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erteilt werden. Es ist daher wichtig, rechtzeitig einen Termin dafür zu vereinbaren. Bitte teilen Sie uns dabei auch den Zeitpunkt der Operation mit, damit wir die Untersuchungen zur Freigabe entsprechend planen können. Die meisten Untersuchungen können wir direkt vor Ort bei TEAM GESUND durchführen. Für ein Beratungsgespräch stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Wie vereinbare ich einen Termin für eine OP-Freigabe?
Ein Termin kann online auf unserer Website bzw. durch telefonische Kontaktaufnahme vereinbart werden. OP-Freigaben werden von jeder unserer KinderfachärztInnen durchgeführt.
Wann ist ein Besuch beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin ratsam?
Bei Krankheitsanzeichen, (vermuteten) Entwicklungsstörungen oder sonstigen Auffälligkeiten, die Sie an Ihrem Kind wahrnehmen. Unsere KinderärztInnen sind beraten Sie darüber hinaus gerne bei allen auftretenden Fragen, etwa rund um Ernährung, dem Stillen oder Impfen.
Was muss ich zur Untersuchung meines Kindes mitbringen?
Auf jeden Fall sollten Sie Ihre e-card beim Besuch der Kinderärztin/des Kinderarztes mitnehmen, bei Babys und Kleinkindern zusätzlich auch den Mutter-Kind-Pass sowie den Impfpass. Auch das Mitbringen von Vorbefunden, falls vorhanden, ist sinnvoll. Wenn Sie mit Ihrem Kind zur Impfberatung kommen, nehmen Sie bitte auch den Impfpass des Kindes mit.
Was tun wir?
Wir führen Vorsorgeuntersuchungen (Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Sportatteste, sonstige Vorsorgeuntersuchungen), Impfungen, sowie genaue Abklärungen akuter und chronischer Krankheiten durch. Wir leiten Therapien entsprechend den medizinischen Standards angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse unserer PatientInnen ein.
Warum zum Kinderarzt/zur Kinderärztin?
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, auf ihren jeweiligen Entwicklungsstand einzugehen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern etwas ganz Besonderes. Auch deshalb ist die Kinder- und Jugendheilkunde das Sonderfach mit den meisten anerkannten Spezialisierungen.
Wie kann ich mein Kind auf den Besuch beim Kinderarzt/der Kinderärztin vorbereiten?
Eine positive Einstellung des Kindes ist die Grundlage für einen entspannten Besuch. Versuchen Sie, Ängste erst gar nicht aufkommen zu lassen und ein positives Bild der Ärztin/des Arztes zu vermitteln. Unsere KinderärztInnen sind nicht nur fachlich Profis – sie werden auch einfühlsam auf Ihr Kind eingehen.
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für KinderärztInnen?
Ja. Auch für den Kinderarzt/die Kinderärztin gilt die Verschwiegenheitspflicht. Im Ärztegesetz heißt es dazu: „Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."
Wie hoch sind die Kosten für eine Untersuchung?
Wir haben keine Kassenverträge. Unterschiedliche gesetzliche Sozialversicherungen refundieren jedoch meist einen Teilbetrag – gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter.