Hüftultraschall bei Babys und Kindern im Überblick
Mit einem Hüftultraschall bei Babys und Kindern können sogenannte Reifungsstörungen frühzeitig erkannt, diagnostiziert, und in weiterer Folge behandelt werden. In der Regel ist das Hüftgelenk bei Neugeborenen noch nicht vollständig ausgereift und entwickelt sich erst in den ersten Lebenswochen vollständig aus. Bei etwa jedem 20. Kind kommt es allerdings zu einer Reifungsstörung, bei Mädchen deutlich öfter als bei Buben. Diese und andere angeborene Fehlstellungen können durch einen Hüftultraschall bei Babys frühzeitig erkannt werden um mögliche Spätfolgen wie Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen zu verhindern bzw. frühzeitig entgegenzuwirken. Der Hüftultraschall ist für Kinder und Babys vollkommen schmerzlos und ungefährlich.
Mögliche Probleme bei der Hüftentwicklung
Bei der Geburt besteht die Hüfte des Neugeborenen noch aus Knorpeln und verknöchert erst im Laufe des ersten Lebensjahres. Eine der häufigeren Komplikationen in der Hüftentwicklung bei Kindern ist die Hüftdysplasie. Hier ist eine vollständige Funktionsfähigkeit des Hüftgelenks nicht gegeben, da es nicht ausreichend ausgereift ist. Behandelt wird eine Hüftdysplasie zum Beispiel durch eine Pavlik-Bandage.
Eine weitere Fehlentwicklung im Bereich der Hüfte ist die Hüftluxation. Bei einer Luxation steht der Hüftkopf nicht korrekt in der Gelenkpfanne. Häufig kommen dabei konservative, das heißt nicht-operative Therapieoptionen zur Stabilisierung zum Einsatz. Bei einem kleinen Teil der betroffenen Babys lässt sich die Luxation allerdings nur durch eine Operation korrigieren.
Ablauf Hüftultraschall bei Babys und Kindern
Bei einem Hüftultraschall wird jede Seite der Hüfte einzeln untersucht. Dazu wird das Baby in die korrekte Seitenlage gebracht, anschließend wird Gel aufgetragen, um die Schallwellenübertragung zu verbessern. Mittels moderner Technik wird das Ultraschallbild vermessen und von unseren Kinderärzten mögliche Fehlentwicklungen der Hüfte festgestellt. Für das Baby besteht keine Strahlenbelastung und der Hüftultraschall ist außerdem völlig schmerzfrei.
Risiken bei einem Hüftultraschall
Bei einem Hüftultraschall gibt es keinerlei Risiken für das Neugeborene. Die Untersuchung ist, anders als das Röntgen, mit keiner Strahlenbelastung verbunden und verursacht keinerlei Schmerzen. Ein Hüftultraschall für Babys kann also bedenkenlos durchgeführt werden und dient der frühzeitigen Diagnose von möglichen Fehlentwicklungen, um diese früh behandeln zu können.
Wann ist ein Besuch beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin ratsam?
Bei Krankheitsanzeichen, (vermuteten) Entwicklungsstörungen oder sonstigen Auffälligkeiten, die Sie an Ihrem Kind wahrnehmen. Unsere KinderärztInnen sind beraten Sie darüber hinaus gerne bei allen auftretenden Fragen, etwa rund um Ernährung, dem Stillen oder Impfen.
Was muss ich zur Untersuchung meines Kindes mitbringen?
Auf jeden Fall sollten Sie Ihre e-card beim Besuch der Kinderärztin/des Kinderarztes mitnehmen, bei Babys und Kleinkindern zusätzlich auch den Mutter-Kind-Pass sowie den Impfpass. Auch das Mitbringen von Vorbefunden, falls vorhanden, ist sinnvoll. Wenn Sie mit Ihrem Kind zur Impfberatung kommen, nehmen Sie bitte auch den Impfpass des Kindes mit.
Was tun wir?
Wir führen Vorsorgeuntersuchungen (Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Sportatteste, sonstige Vorsorgeuntersuchungen), Impfungen, sowie genaue Abklärungen akuter und chronischer Krankheiten durch. Wir leiten Therapien entsprechend den medizinischen Standards angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse unserer PatientInnen ein.
Warum zum Kinderarzt/zur Kinderärztin?
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, auf ihren jeweiligen Entwicklungsstand einzugehen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern etwas ganz Besonderes. Auch deshalb ist die Kinder- und Jugendheilkunde das Sonderfach mit den meisten anerkannten Spezialisierungen.
Wie kann ich mein Kind auf den Besuch beim Kinderarzt/der Kinderärztin vorbereiten?
Eine positive Einstellung des Kindes ist die Grundlage für einen entspannten Besuch. Versuchen Sie, Ängste erst gar nicht aufkommen zu lassen und ein positives Bild der Ärztin/des Arztes zu vermitteln. Unsere KinderärztInnen sind nicht nur fachlich Profis – sie werden auch einfühlsam auf Ihr Kind eingehen.
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für KinderärztInnen?
Ja. Auch für den Kinderarzt/die Kinderärztin gilt die Verschwiegenheitspflicht. Im Ärztegesetz heißt es dazu: „Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."
Wie hoch sind die Kosten für eine Untersuchung?
Wir haben keine Kassenverträge. Unterschiedliche gesetzliche Sozialversicherungen refundieren jedoch meist einen Teilbetrag – gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter.